Der Hund und seine Sinne

"Kampfhunde"

In der aktuellen Diskussion dagegen werden als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet.
Hundeverordnungen und Gesetze Deutschland: Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier eines mehrfach einschlägig vorbestraften Halters am 26. Juni 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg ein Kind getötet wurde. In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte über das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde vergrößern sollten.Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier, außerdem wurden häufig in einer zweiten Liste weitere Rassen aufgeführt wie Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und weitere. Teilweise wurden auch Fantasierassen wie Bandog oder Römischer Kampfhund benannt. Ausnahmen bildeten Thüringen,[1] das einerseits Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind, sowie generell als gefährliche Hunde solche Hunde definierte, die sich durch ihr Verhalten als gefährlich erwiesen haben. In Nordrhein-Westfalen fallen unter die Verordnung alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Aufgrund der in den meisten Bundesländern aufgestellten Rasselisten spricht man auch von Listenhunden.
Folgende Auflagen wurden in der Regel gegen Halter dieser Hunde erlassen: -Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führungszeugnis),
-Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkundenachweis), -Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der Öffentlichkeit (Befreiung, nach Wesenstest möglich) -Wesenstest für Hunde -Zugangsverbot z.B. bei öffentlichen Festen, in Freibädern, auf Spielplätzen (Nicht jedes Bundesland) -Sterilisation bzw. Kastration der Hunde (nicht jedes Bundesland) -Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip. -In Hessen[2] sowie auch in Thüringen: Kennzeichnung aller Zugänge eines eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung mit deutlich sichtbarem Warnschild in SignalfarbeDie Wesenstests waren nicht normiert. In einigen Bundesländern führte der bestandene Wesenstest zur Befreiung vom Maulkorbzwang, in anderen nicht. Ein nicht bestandener Wesenstest konnte die Tötung des Hundes zur Folge haben. In Nordrhein-Westfalen musste darüber hinaus beispielsweise ein besonderes Interesse für die Haltung der Hunde nachgewiesen werden. Viele Gemeinden erhöhten die Hundesteuer für Listenhunde drastisch, teilweise auf den zehn- bis zwanzigfachen Satz. Die Tierheime füllten sich mit hunderten von kaum vermittelbaren Tieren.
Folge der Verordnungen war eine Fülle von Klagen betroffener Hundehalter und -züchter, die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielsweise von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg führten. Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz für nichtig erklärt, überwiegend mit der Begründung, dass so tiefreichende Eingriffe in die Rechte der Bürger nicht auf dem Verordnungswege zulässig seien. Einige Bundesländer erließen daraufhin Gesetze, andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin gültige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung.
Am 21. April 2001 erließ der Deutsche Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.
Gegen dieses Gesetz richtete sich eine Verfassungklage, die vom Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 entschieden wurde. Danach ist das Importverbot nicht verfassungswidrig, dagegen verstoße das Zuchtverbot gegen die Verfassung, da eine solche Regelung Ländersache sei.
Kritik
Die Befürworter der Hundeverordnung sagen: "Oberstes Ziel der Hundeverordnung ist und bleibt der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier vor gefährlichen Hunden" (Senatorin Roth aus Hamburg). Dabei wird bei diesen Rassen eine erhöhte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Körper- und Beißkraft angenommen. Der Schutz von Leben und Gesundheit soll dabei kurzfristig durch die aufgeführten Auflagen und Einschränkungen bei der Hundehaltung erreicht werden, langfristig auch dadurch, dass die als Kampfhunde im engeren Sinne bezeichneten Rassen durch das bundesweite Import- und Zuchtverbot im Gebiet der Bundesrepublik (bzw. durch eine einheitliche Gesetzgebung europaweit) verschwinden sollen.
Gegner der Rasselisten wie etwa die Bundestierärztekammer argumentieren, dass es keine aggressiven Hunderassen per se gebe, sondern die Gefährlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall einzuschätzen sei. Insofern werde durch die Rasselisten der Bevölkerung eine Sicherheit "vorgegaukelt" und es wäre eine "pauschale Maßregelung von Hunden" und Haltern.[4]Mikrochip gefordert. Sinnvoll sei es vielmehr, von jedem Hundehalter einen Befähigungsnachweis zu verlangen, da gefährliche Hunde nicht geboren, sondern von ihren Haltern erzogen würden. Zudem werden eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per
Rasseliste über Kat.1 und Kat.2
Rasseliste
Viele deutsche Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren Gefährlichkeit nur vermutet wird. Für einen solchen Listenhund gelten dann bestimmte Regelungen, für die in einigen Bundesländern noch einmal abgestuft 2 unterschiedlichen Kategorien gelten. Derzeit gelten in fünf Bundesländern abgestufte Rasselisten (1 und 2), in weiteren acht Bundesländern gilt je eine Rasseliste (ohne Abstufungen). Die restlichen drei Bundesländer haben sich gegen Rasselisten entschieden. In Deutschland gibt es derzeit 10 verschiedene Definitionen dafür, welche Hunderassen genetisch bedingt gefährlich sein könnten
Aktuelle Rasselisten der deutschen Bundesländer
Die Liste zeigt, welche Hunderassen in welchen Bundesländern Deutschlands als gefährlich gelten.
Rasselisten in Deutschland, Stand 01. Januar 2006
BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | Import nach D | |
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2 | 2 | 2 | je nach Ziel-Bundesland | ||||||||||||||
2 | X | 2 | je nach Ziel-Bundesland | ||||||||||||||
1 | 1 | X | 1 | X | 1 | X | X | 1 | X | X | X | X | verboten | ||||
1 | je nach Ziel-Bundesland | ||||||||||||||||
2 | 2 | X | 2 | 2 | 2 | je nach Ziel-Bundesland | |||||||||||
1 | 2 | X | 1 | X | 1 | X | X | 1 | X | X | verboten | ||||||
2 | 2 | je nach Ziel-Bundesland | |||||||||||||||
2 | je nach Ziel-Bundesland | ||||||||||||||||
2 | 2 | X | 2 | 2 | X | 2 | je nach Ziel-Bundesland | ||||||||||
2 | 2 | 2 | 2 | je nach Ziel-Bundesland | |||||||||||||
2 | 2 | X | 2 | 2 | X | 2 | je nach Ziel-Bundesland | ||||||||||
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2 | 1 | 1 | X | 1 | X | X | 1 | X | X | X | verboten | ||||||
2 | 1 | X | 1 | 2 | 2 | je nach Ziel-Bundesland | |||||||||||
BW | BY | BE | BB | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | Import nach D |
Legende: Länderkürzel BW : Baden-Württemberg, BY : Bayern, BE : Berlin, BB : Brandenburg, HB : Bremen, HE : Hessen, HH : Hamburg, MV: Mecklenburg-Vorpommern, NI: Niedersachsen, NW: Nordrhein-Westfalen, RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland, SN: Sachsen, ST: Sachsen-Anhalt, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen Zu Hamburg (HH): Das Gesetz tritt am 1. April 2006 in Kraft
Erläuterungen:
- 1: Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
- 2: Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden (Wesenstest).
- X: Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, dieses Bundesland unterscheidet nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2.
Die 10 Bitten eines Hundes an den Menschen

Was ist eigentlich..??

Die im Weimaraner Klub e.V. gezüchteten Hunde werden von den meisten Züchtern nur an Jäger abgegeben. Dies ist nicht nur durch die rassespezifischen Eigenarten begründet, sondern sichert den Fortbestand der Rasse. Es ist Zuchtvoraussetzung, dass jagdliche Prüfungen absolviert werden und der Hund sich im jagdlichen Alltag bewährt. Aus diesem Grund gibt es bei dem Weimaraner auch keine Schönheitszucht, wie dies bei anderen Jagdhunderassen, wie etwa dem Golden oder Labrador Retriever, beobachtet werden kann.
In jüngster Zeit tauchen immer wieder "Züchter" auf, die sich eigene "Zuchtregeln" gegeben haben. Die ohnehin schon recht schmale Zuchtbasis dieser Rasse birgt aber die große Gefahr der Inzucht und der damit verbundenen Krankheiten in sich. Eine effektive Kontrolle, vor allem in Bezug hierauf, ist diesen "Züchtern" naturgemäß nicht möglich. Entscheidend für die Gesundheit des Hundes sind nicht nur die Eltern und die Aufzuchtbedingungen, sondern auch die Vorfahren und die Erfahrung bei der Verpaarung der Elterntiere. Nicht selten leiden die Tiere von solchen "Züchtern" überdurchschnittlich häufiger an verschiedensten Krankheiten.
Beschreibung
Sehr auffälliger, bis 70 cm großer und 40 kg schwerer Hund, der heute noch hauptsächlich jagdlich, seltener als Haushund geführt wird. Charakteristisch ist das silber-, reh-silber- bzw. mausgraue Fell und die hell bis dunkel bernsteinfarbenen Augen, die im Welpenalter himmelblau sind. Gezüchtet wird er in zwei Schlägen mit unterschiedlicher Fellstruktur:Kurzhaar: Mittelkurzes, kräftiges, sehr dichtes, glatt anliegendes Deckhaar. Ohne, oder mit geringer Unterwolle.
Langhaar: Weiches, langes Deckhaar mit oder ohne Unterwolle. Glatt oder leicht wellig
Die Ohren sind breit und ziemlich lang, etwa den Mundwinkel erreichend, hoch und schmal angesetzt, unten spitz abgerundet Der Weimaraner ist ein vielseitiger, anhänglicher, leichtführiger, passionierter Jagdhund mit ausdauernder, nicht allzu temperamentvoller Suche. Geschätzt werden seine hervorragende Nase, Wild-, Raubzeugschärfe. Der Hund ist besonders geeignet für die Arbeit nach dem Schuss (Schweiß, Verlorenbringen usw.).
Der Weimaraner galt früher als "Försterhund", dies wegen seines recht ausgeprägten Schutztriebes. Die "Mannschärfe" wurde früher von Förstern geschätzt, bringt aber Probleme mit sich, sollte dieser Hund von unerfahrenen Haltern als Haushund geführt werden. Aus diesem Grund wird die Rasse auch nicht für Anfänger empfohlen. Die Erziehung und Ausbildung erfordert ein hohes Maß an Konsequenz und Durchsetzungsvermögen. Vor der Anschaffung ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Eigenarten der Rasse unabdingbar. Nicht selten landen Weimaraner, ebenso wie andere reine Jagdhundrassen, ansonsten als Problemhunde im Tierheim. Wer sich jedoch intensiv mit dem Hund beschäftigt, ihm sowohl genügend Auslauf, als auch Zuneigung zukommen lässt, dem zahlt der Weimaraner dies durch absolutes Vertrauen und Liebe zurück. Der Weimaraner benötigt eine konsequente Erziehung und eine klare Autorität, alles andere legt er als Schwäche aus. Das Führen als Haushund stellt dann kein Problem dar.
Was ist eigentlich...?? (Teil 2)

- Widerristhöhe: Rüde 56–61 cm,
- Hündin 51–56 cm Gewicht 30 bis 40 kg
Herkunft und Geschichtliches Ein Besucher der weltweit größten Hundeausstellung, den englischen„Crufts“ kann im dortigen Katalog für den Golden Retriever die folgende Ursprungserläuterung finden:
„Über den Ursprung des Golden Retrievers besteht weniger Unklarheit als bei den meisten anderen Retrieverarten, denn es steht fest, dass diese Rasse von dem ersten Lord Tweedmouth im vergangenen Jahrhundert herangezüchtet wurde. Diese Tatsache geht aus sorgfältig geführten Zuchtbüchern und Aufzeichnungen hervor, die im Jahre 1952 von Lord Tweedmouths Großneffen, dem Earl of Ilchester, entdeckt wurden.“
Im Jahre 1868 paarte Dudley Marjoribanks, 1. Baron Tweedmouth, einen gelben Retriever mit welligem Fell (wavycoated) "Nous" mit einem heute ausgestorbenen Tweed Water Spaniel "Belle". Zwischen 1868 und 1890 züchtete Marjoribanks diese Linie sorgfältig weiter. Er kreuzte einen weiteren Tweed Water-Spaniel ein, zwei schwarze Retriever, ferner einen Irischen Setter und einen sandfarbenen Bluthund. Die erste Eintragung der Rasse ins Zuchtbuch des Kennel Club of England (UKC) wurde 1903 unter der Bezeichnung "Flat-coated Retriever" vorgenommen.
Im Jahre 1913 wurde der Golden Retriever vom britischen Kennel Club, der deshalb als zuchtbuchführender Verband fungiert, als eigene Rasse anerkannt und gewann in der Folge v. a. in England und den USA rasch an Popularität. Etwa zu Beginn der 1980er Jahre begann die Rasse auch auf dem europäischen Kontinent verstärkt Fuß zu fassen, bis sie zu Beginn der 1990er durch häufige Auftritte in Fernsehwerbung und Spielfilmen einen regelrechten Boom (mit all seinen negativen Begleiterscheinungen) erfuhr. Heute zählt der Golden Retriever zu den beliebtesten und nach den Welpenstatistiken der zuständigen Zuchtverbände auch häufigsten Rassehunden im angelsächsischen und deutschsprachigen Raum. Daneben ist er v. a. in den skandinavischen und den Benelux-Ländern als Haushund weit verbreitet. Doch auch in Frankreich, und eingeschränkt auch im süd- und neuerdings auch osteuropäischen Raum, finden sich heute Golden Retriever.
Ähnlich der Entwicklung des Labrador Retriever lässt sich in jüngster Vergangenheit die Aufspaltung der Rasse in zwei verschiedene Typen erkennen: Der meist schwerer gebaute, üppig behaarte "show-type" steht dem leichteren, athletischeren "working-" bzw. "field trial type" gegenüber. Mit letzterem, der allerdings auf dem Kontinent (noch?) selten zu finden ist, werden in Großbritannien auch heute noch groß angelegte Such- und Bringwettbewerbe (vgl. Apportieren), die sogenannten field-trials durchgeführt.
Größere Differenzen im äußeren Erscheinungsbild der Hunde sind mittlerweile auch zwischen dem amerikanischen und dem europäischen (= britischem) Typus zu registrieren, auch wenn die jeweiligen Standards des AKC (American Kennel Club) und des britischen KC (Kennel Club) teilweise wortgetreu übereinstimmen.
Beschreibung Der Golden Retriever gehört zu den mittelgroßen Hunderassen (bis 61 cm, 36 kg). Sein Körperbau ist harmonisch, wobei das Verhältnis von Körperlänge gemessen vom Brustkorb bis zur Schwanzwurzel zur Widerristhöhe etwa 10:8 beträgt. Er besitzt eine kräftige, trockene Muskulatur und einen gut entwickelten Knochenapparat, der ihn zu kraftvoller Bewegung befähigt. Rippen und Brustkorb sind tief und ausgeprägt gewölbt, am Bauch ist das Gebäude deutlich aufgezogen. Der Rücken ist gerade und in der Lendenpartie kurz.
Das Haar eines Golden ist glatt oder wellig, aber nicht gelockt, in den Farben gold oder creme mit guter Befederung an der Rückseite der Vorderläufe, der Unterseite des Schwanzes, sowie im Brust- und Bauchbereich. Das Fell hat eine dichte, wetterfeste Unterwolle. Der Gesichtsschädel ist ausdruckstark geformt und besitzt einen deutlichen Stop. Die Ohren, d. h. der Behang, sind mittelgroß, in Augenhöhe angesetzt, und fallen etwa bis zur Höhe des Mundwinkels. Augenlider, Augeniris, Lefzen und Nasenschwamm sind stets gut pigmentiert, wobei sich bei einer ganzen Reihe von Hunden die Nase im Winter etwas heller färbt. Der Golden Retriever besitzt ein stark entwickeltes, vollständiges Scherengebiss, d. h. die obere Zahnreihe greift bei geschlossenem Kiefer über die untere.
Wesen Der Golden Retriever ist ein intelligenter, freudig arbeitender Hund, dem auch extreme, nasskalte Witterungsbedingungen nichts ausmachen. Dem steht allerdings eine relativ starke Empfindlichkeit hinsichtlich hoher Temperaturen gegenüber. Grundsätzlich ist die Rasse ruhig, geduldig, aufmerksam und niemals aggressiv. Sein Schutztrieb ist im Vergleich zu anderen Hunderassen – wenn überhaupt – nur rudimentär entwickelt. Das unter Retriever-Haltern bekannte Sprichwort: „Ein Golden vertreibt keinen Einbrecher; stattdessen freut er sich über den Besuch und hilft jenem, die Wertsachen aus dem Haus zu tragen“ kennzeichnet die meisten Hunde dieser Art recht gut. Wie nahezu jede Hunderasse kann aber auch der nicht erzogene bzw. nicht fachmännisch zur Jagd ausgebildete Golden Retriever zum Wildern oder Streunen neigen. Allerdings ist er meist nicht wildscharf.
Die Haltung eines Golden Retrievers ist, wie die aller Jagdhunde, bewegungs- und trainingsintensiv. Unterforderte, in ihren Arbeitsanlagen nicht geförderte Hunde neigen dazu, unerwünschte Verhaltensweisen zu entwickeln. Deshalb ist es äußerst wichtig, eine über „normales Gassigehen“ hinausreichende Beschäftigung für Hund und Halter zu finden. Gut dazu geeignet sind die Fährtenarbeit, das Dummytraining, die Betätigung in einer Rettungshundestaffel oder einer Hundesportart, die etwas mit Nasenarbeit bzw. Apportieren zu tun haben.
Der Golden Retriever braucht die Nähe zu seinem Rudel, den unmittelbaren Menschenanschluss und ist nicht für eine Zwingerhaltung geeignet. Berücksichtigt man sein Bedürfnis nach aktiver Betätigung, wird er jederzeit ein unproblematischer und angenehmer Hausgenosse sein
Was ist eigentlich...?? (Teil3)
Beschreibung
Der Körperbau ist harmonisch, mehr lang als hoch (bis 53 cm), bei arbeitenden Hunden sehr muskulös, für Schnelligkeit, Beweglichkeit und Ausdauer besonders gut geeignet. Drei Fellvarianten sind lt. FCI anerkannt; kurzhaarig, mäßig lang und stockhaarig, dichtes Haarkleid mit dichter Unterwolle und mittlerer Textur, bei mäßig langem Haarkleid gute Mähne am Hals und Fahne an der Rute; Gesicht und Ohren sowie Vorder- und Hinterläufe ab Sprunggelenk sollten glatt sein. Viele Farben sind erlaubt, wobei weiß nie vorherrschen sollte; z. B. folgende Farben: Schwarz-weiß, Rot, Blau, Blue-merle, Red-merle, Schwarz-weiß gemottelt, Zobelfarben, Australian red, Lilac. Bei allen Farben kann auch „Tan“ (heller Braunton) in Form von Abzeichen hinzukommen. Der Kopf ist breit mit ausgeprägter Stop, Nase schwarz, braun, schiefer je nach Hundefarbe, Fang mäßig kurz und kräftig mit vollständigem Scherengebiss. Die Augen sind breit voneinander angesetzt, mittlere Größe, oval, braun, außer bei Blue-Merles, bei denen ein oder beide Augen teilweise oder ganz blau sein dürfen. Die mittelgroßen Ohren stehen aufrecht oder nach vorne gekippt. Die Rute ist mäßig lang, aber mindestens bis zum Sprunggelenk, gut behaart, tief angesetzt, nie über den Rücken getragen.
Die Bewegung sollte frei, fließend und unermüdlich sein. Die Pfoten sollten dabei möglichst wenig abgehoben werden, damit sich der Hund schleichend und mit großer Geschwindigkeit bewegen kann.
Wie bei Collies tritt beim Border-Collie der MDR1-Defekt gehäuft auf, der eine Überempfindlichkeit gegenüber mehreren Arzneistoffen hervorruft.
Wesen Der Border Collie ist gewöhnlicherweise ein menschenfreundlicher Hund, solange er artgerecht gehalten und beschäftigt wird. (siehe Verwendung). Mit einem Border Collie, so sagt man, sei es als hätte man ständig einWesen en Schatten neben sich.Was ist eigentlich....?? (Teil 4)
